| Satzung des 1. Urquattro - Club Deutschland e.V.
§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der Erste Urquattro - Club Deutschland hat seinen Sitz in 95326 Kulmbach. Er ist beim Amtsgericht Kulmbach in das Vereinsregister einzutragen. Er führt nach der Eintragung zu seinem Namen den Zusatz “ e.V. ”.
2. Der Verein verfolgt den Zweck der Pflege und Förderung des Automobilsports und setzt sich das Ziel, den Austausch von Informationen unter den Mitgliedern, bezüglich des Automobilsports, zu ermöglichen.
3. Der Verein Erster Urquattro - Club Deutschland e. V. erstrebt keinen Gewinn und verpflichtet sich keine finanziellen Schulden gegenüber Dritten einzugehen. Spenden und Beiträge dürfen nur zum Satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. § 2 Mitgliedschaft 1. Der Eintritt in den Ersten Urquattro - Club Deutschland e. V. erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung und setzt Volljährigkeit voraus. Das beitretende Mitglied muss Eigentümer eines Audi quattro (Urquattro) oder eines Audi quattro Sport sein. Die Eintrittserklärung wird mit der schriftlichen Bestätigung durch die Vorstandschaft (§ 3) wirksam.
2. Jedem Mitglied ist der Austritt aus dem Verein freigestellt, er ist durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber der Vorstandschaft (§ 3) vorzunehmen und wird mit Zugang wirksam. Die Vorstandschaft kann mit einfacher Stimmenmehrheit ein Mitglied ausschließen, wenn es gegen die in § 1 aufgeführten Grundsätze verstößt. Der Ausschluss hat schriftlich zu erfolgen und wird mit Zugang wirksam. Das ausgeschlossene Mitglied kann binnen einer Frist von 2 Wochen verlangen, dass über den Ausschluss die Mitgliederversammlung entscheidet.
3. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitgliedes. § 3 Vorstandschaft Die ehrenamtliche Vorstandschaft des Vereins besteht aus dem § 4 Vorstand gemäß § 26 BGB Der Vorstand gemäß § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, die im Rahmen der Einzelvertretungsbefugnis den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Intern geht das Vertretungsrecht des 1. Vorsitzenden vor. § 5 Wahl der Vorstandschaft Die Vorstandschaft wird durch die Mitgliederversammlung (§ 6) auf jeweils 2 Jahre gewählt. Die Wahl ist schriftlich und geheim. Auf Antrag kann die Wahl auch offen vorgenommen werden, es sei denn, dass auch nur ein anwesendes Mitglied widerspricht oder über mehr als nur einen Kandidaten abzustimmen ist. § 6 Mitgliederversammlung 1. In jedem Geschäftsjahr (Kalenderjahr) findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt, zu der die Mitglieder des Vereins durch den Vorstand 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen sind.
2. Eine Mitgliederversammlung ist von der Vorstandschaft unverzüglich einzuberufen, wenn der Bestand des Ersten Urquattro - Club Deutschland e. V. gefährdet ist oder dessen Zielsetzung und Zweck (§ 1) geändert werden sollen. Sie ist ferner binnen 4 Wochen einzuberufen, wenn dies von mindestens 1/3 der Mitglieder schriftlich beantragt wird.
3. Zur Beschlussfähigkeit genügt die Anwesenheit von mindestens 10 v. H. der Mitglieder, zur Beschlussfassung die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Es wird offen abgestimmt, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit geheime Abstimmung (§ 4, § 9 Abs.2, und § 10 Abs. 2 bleiben unberührt).
4. Über die gefassten Beschlüsse ist eine von einem der Vorsitzenden und dem Schriftführer, bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen, was voraussetzt, dass die Unterzeichnenden an der Versammlung teilgenommen haben.
5. Die Mitgliederversammlung wählt jeweils auf die Dauer von 3 Jahren zwei Revisoren, die jährlich die Kassenprüfung (§ 8) vorzunehmen und der nächsten Mitgliederversammlung über das Ergebnis zu berichten haben. Sie entscheidet über die Entlastung der Vorstandschaft, über die des Schatzmeisters (§ 9 nach Anhörung der Revisoren (§ 6 Abs. 5) § 7 Beiträge Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist bis spätestens 31. März jeden Jahres zu zahlen. § 8 Aufgaben des Schatzmeisters Der Schatzmeister hat über die laufenden Einnahmen und Ausgaben des Vereins Buch zu führen und mindestens einmal jährlich in einer Mitgliederversammlung darüber Rechnung zu legen. § 9 Satzungsänderung Anträge auf Satzungsänderung sind auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung zu setzen. Über sie ist mit einer 3/4 der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder zu beschließen. § 10 Auflösung 1. Beschließt die Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins, so bedarf es dazu einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder unter der weiteren Voraussetzung, dass die Mitglieder des Vereins Erster Urquattro - Club Deutschland e. V. in der Einladung zu dieser Mitgliederversammlung (§ 6 Abs. 1) auf einen solchen Tagesordnungspunkt ausdrücklich hingewiesen worden sind.
2. Die Abstimmung hat geheim zu erfolgen
3. Bei Auflösung des Vereins fällt sein gesamtes Vermögen, ausschließlich zweckgebunden, einem sozialen Zweck zu.
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Kontakt: 1. Vorsitzender: Michael Locher
2. Vorsitzender: Werner Ebner |